Feuerbestattungen
Der Verstorbene wird mit einem Sarg im Krematorium eingeäschert.
Die Asche wird in eine Urne gefüllt und muss (in Deutschland) auf einem Friedhof beigesetzt werden.
Folgende Grabarten sind möglich:
- Urnenwahlgrab: eine Stelle, auf der bis zu vier Urnen beigesetzt werden können, die von den Angehörigen auf dem Friedhof ausgesucht werden kann, Erwerb in der Regel für 25 Jahre, eine Verlängerung ist möglich, wodurch weitere Kosten ( Gebühren an den Friedhof ) entstehen
- Urnenreihengrab: nur für eine Urne, kann nicht verlängert werden, wird in der Regel für 25 Jahre gekauft, von der Friedhofsverwaltung vorgegeben
- Urnenreihengrab, anonym: nur für eine Urne, wird in der Regel für 25 Jahre gekauft, Grabstein oder Grabplatte nicht erlaubt, Pflege durch den Friedhof
- Urnenwiesengrab: für eine oder zwei Urnen möglich, wird in der Regel für 25 Jahre gekauft, Grabstein nicht erlaubt, eine Grabplatte kann gelegt werden, Pflege durch den Friedhof
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
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